Lebenshilfe Gießen gedenkt ermordeter Menschen mit Behinderung während NS-Diktatur
„Niemals vergessen, weder am 27. Januar noch an einem anderen Tag“
Pohlheim/Kreis Gießen (-). Vor 78 Jahren, am 27. Januar 1945, befreiten sowjetische Truppen das Vernichtungslager Auschwitz, das bis heute wie kein anderer Ort für die unerträglichen Verbrechen und Gräueltaten des NS-Regimes unter Adolf Hitler steht. Über eine Millionen Menschen, darunter 960.000 Juden, aber auch Sinti und Roma oder beispielsweise Kriegsgefangene, kamen allein in Auschwitz ums Leben. Viele weitere Millionen Personen, neben den genannten Opfergruppen auch Homosexuelle, politische Gegner und sogenannte Bibelforscher, brachten die Nationalsozialisten während ihrer Terrorherrschaft an weiteren Orten um. Seit 1996 gilt der Tag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz als deutschlandweiter „Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus“, 2005 erklärten die Vereinten Nationen diesen Tag zudem zum „Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocausts“. Auch die Lebenshilfe Gießen gedenkt an diesem Tag allen Opfern der NS-Verbrechen und macht dabei auch auf die Leiden und Schicksale von 300.000 kranken und behinderten Menschen, die in ganz Europa systematisch ermordet wurden, aufmerksam.
„Das NS-Regime verfolgte eine menschenverachtende Ideologie, in der Menschen mit Behinderung als ‚lebensunwert‘, als ‚Volksschädlinge‘ diffamiert und verfolgt wurden. Allein in der mittelhessischen Tötungsanstalt Hadamar verloren 14.500 Menschen mit Behinderung ihr Leben auf brutale und unwürdige Art und Weise“, erinnern Maren Müller-Erichsen, Aufsichtsratsvorsitzende Lebenshilfe Gießen und Vorstands- und Gründungsmitglied des Fördervereins der Gedenkstätte Hadamar, sowie Lebenshilfe-Vorstand Dirk Oßwald und betonen: „Mit den Verbrechen, die unserem Land geschehen sind, verbindet sich für uns alle eine historische Verpflichtung, vor allem in einer Zeit, in der die Zeitzeugen von damals immer weniger werden. Unsere Aufgabe lautet: Nicht und niemals zu vergessen – weder die Opfer noch die Verbrechen. Weder am 27. Januar noch an einem anderen Tag. Als grundsätzliche Pflicht sieht es in diesem Sinn die Lebenshilfe an, für alles einzustehen, was den Nationalsozialisten zuwider war: Insbesondere für eine offene, freie, inklusive und auf demokratische Grundwerte basierende Gesellschaft. Für diese Form des Zusammenlebens setzt sich die Lebenshilfe Gießen seit über 60 Jahren ein.“
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe stellt auf ihrer Website einen umfangreichen und geprüften Aufklärungsbeitrag in Leichter Sprache zur Aktion T4 und zur sogenannten „Euthanasie“ zur Verfügung.