Mehr Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt

Dienstag, 12. September 2023

Landkreis Gießen und Lebenshilfe unterzeichnen Kooperation für Menschen mit Behinderung

Landkreis Gießen. Menschen mit Behinderung sind seit vielen Jahren ein fester Bestandteil der Unternehmenskultur des Landkreises Gießen. Nun geht der Landkreis einen Schritt weiter und möchte auch Menschen aus den Werkstätten der Lebenshilfe Gießen neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt bieten. Eine in Hessen bislang einmalige Kooperationsvereinbarung mit der Lebenshilfe legt dafür den Grundstein.

Daniel Wagner hat viele Jahre in der Werkstatt der Lebenshilfe Gießen gearbeitet. Er ist fleißig, kommt gerne zur Arbeit und verbringt dort Zeit in seinem Team. Doch vor wenigen Monaten öffnet sich für den 39-Jährigen eine völlig neue Möglichkeit. Der Landkreis Gießen hatte der Lebenshilfe die ersten Angebote für ein Praktikum in der Kreisverwaltung zukommen lassen. Die Lebenshilfe hatte ihren Mitarbeitenden davon berichtet und wartete nicht lange auf Rückmeldungen.

Daniel Wagner war sofort interessiert. Nach einem ersten Kennenlerngespräch konnte er im Fachdienst Zentrale Dienste des Landkreises ein vierwöchiges Praktikum absolvieren, die anschließend auf drei Monate ausgeweitet wurde. Briefe abstempeln, einsortieren, Dezernentenpost verteilen - all das zählt seither zu seinen Aufgaben. Daniel Wagner ging mit großer Freude an die Arbeit - und wollte nicht mehr weg: "Ich freue mich jeden Tag auf die Arbeit und die vielen netten Leute, mit denen ich hier Zeit verbringen kann. Von Anfang an war ich ein fester Teil des Teams. Ich möchte auf jeden Fall bleiben", weiß Wagner.

Die Verwaltung an Menschen mit Behinderung weiter anpassen

Inzwischen hat Daniel Wagner einen sogenannten „Betriebsintegrierten Beschäftigungsplatz für Menschen mit Behinderung“ (BiB), der zunächst für ein Jahr vereinbart ist. Dabei steht ihm Thomas Backes als feste Ansprechperson der Lebenshilfe stets zur Seite. Doch Probleme oder Zwischenfälle hat es bislang nicht gegeben und über die Möglichkeit, jederzeit in die Wertstatt zurückkehren zu können, hat der junge Mann erst gar nicht nachgedacht. Wagner arbeitet eigenständig und könnte Dank der neuen Kooperationsvereinbarung schon bald einen festen Arbeitsvertrag in den Händen halten.

Landrätin Anita Schneider hört Daniel Wagner gespannt zu, als er ihr von seinen ersten Erfahrungen beim Landkreis Gießen erzählt: „Sie wissen ganz genau, was sie wollen und das ist gut so“, sagt sie und führt aus: „Wir brauchen Menschen wie Sie, die unsere Arbeitswelt mit viel Herz, Engagement und ganz besonderen Fähigkeiten noch ein Stück bunter machen.“

Für Anita Schneider ist Daniel Wagner der beste Beweis dafür, wie wichtig die neue Kooperation für Menschen mit Behinderung ist: „Wir wollen Strukturen verändern, unsere Verwaltung an Menschen mit verschiedensten Behinderungen anpassen und uns für sie öffnen. So schaffen wir eine Win-win-Situation für beide Seiten und stellen uns als inklusiver Arbeitgeber vielfältig auf.“

Mit der neuen Kooperation, die Landrätin Schneider und Dirk Oßwald, Vorstand der Lebenshilfe Gießen, nun unterzeichnet haben, nimmt der Landkreis eine Vorreiterrolle in Hessen ein, die Oßwald sehr begrüßt: „Wir freuen uns sehr, dass wir als große Organisation in der Behindertenarbeit gemeinsam mit dem Landkreis als öffentlichem Arbeitgeber mit weit über 1300 Mitarbeitenden einen neuen gemeinsamen Weg einschlagen. Wir bringen hier ein Pilotprojekt in Hessen auf den Weg, das in Zukunft hoffentlich viele Nachahmer findet.“

Eine, die die Kooperation in den vergangenen Monaten vorangetrieben hat, ist Petra Laux. Für die ehemalige Fachdienstleiterin Personal ist das Projekt eine Herzensangelegenheit, die sie nun auch im Ruhestand weiter begleitet: „Es ist schön, heute in die strahlenden Augen von Daniel Wagner blicken zu können und dabei festzustellen, dass wir alles richtig gemacht haben. Die Lebenshilfe ist uns ein sehr verlässlicher Partner, dem in Zukunft weitere Träger folgen könnten.“

Zum Hintergrund: Beschäftigungsmöglichkeiten im Rahmen der Kooperationsvereinbarung

  • Geeignete Mitarbeiter:innen aus den Werkstätten der Lebenshilfe Gießen können ein Praktikum bis zur Dauer von drei Monaten absolvieren. Bei Mitarbeitenden aus dem Berufsbildungsbereich kann das Praktikum bis zu zwei Jahre dauern. Bei den Arbeitsverhältnissen handelt es sich „Betriebsintegrierte Beschäftigungsplätze für Menschen mit Behinderung“.
  • Die Mitarbeitenden bleiben weiterhin Angehörige der Werkstatt und können jederzeit wieder dorthin zurück.
  • Anschließend besteht die Möglichkeit, ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zwischen dem Werkstattberechtigten und dem Landkreis Gießen abzuschließen.

 

(Bericht: M. Jung/Landkreis Gießen)