Finanzierung und Fördermöglichkeiten

Nachfolgend finden Sie weiterführende Informationen zu verschiedenen betrieblichen Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung, die der Fachdienst berufliche Integration begleitet. Hieraus können Sie unter anderem Kosten und Fördermöglichkeiten für Betriebe entnehmen.

Ziel: Orientierung für Betrieb und Praktikanten. Eignungsfeststellung.

Dauer: Bis zu drei Monate.

Kosten: Dem Betrieb entstehen keine Kosten.

Vertragsart: Praktikumsvertrag.

Sozialversicherung: Übernahme durch die Lebenshilfe Gießen.

Beratung und Begleitung: Erfolgt durch die Fachkräfte der Lebenshilfe Gießen.

Status: Werkstattstatus, d.h. der Praktikant ist formal Mitarbeiter*in der Lebenshilfe Gießen.

Finanzielle Fördermöglichkeiten: Förderung eines Praktikums (3 Monate) ist bei nachfolgender betriebsintegrierter Beschäftigung möglich.

Ziel: Übergang von der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt über einen längeren Zeitraum sicher und betreut zu gestalten.

Dauer: Befristet oder auf Dauer.

Kosten: Der Betrieb bezahlt die reine Arbeitsleistung.

Vertragsart: Beschäftigungsvertrag.

Sozialversicherung: Übernahme durch die Lebenshilfe Gießen.

Beratung und Begleitung: Erfolgt durch die Fachkräfte der Lebenshilfe Gießen.

Status: Werkstattstatus, d.h. der oder die betriebsintegrierte Beschäftigte ist formal Mitarbeiter*in der Lebenshilfe Gießen.

Finanzielle Fördermöglichkeiten: Durch das Integrationsamt möglich. Für einen maximalen Zeitraum von 15 Monaten. Förderung liegt aktuell bei 300 Euro/Monat bei voller wöchentlichen Arbeitszeit.

1. Arbeitsvertrag ohne das Budget für Arbeit

Dauer: Beschäftigung befristet oder unbefristet möglich.

Kosten: Tarifliche oder ortsübliche Bezahlung.

Vertragsart: Arbeitsvertrag zwischen Betrieb und Mitarbeiter*in.

Sozialversicherung: Kosten übernimmt der Betrieb.

Beratung und Begleitung: Durch den Integrationsfachdienst möglich.

Status: Mitarbeiter*in ist ein*e reguläre Arbeitnehmer*in im Betrieb.

Finanzielle Fördermöglichkeiten: Eingliederungszuschuss kann über die Agentur für Arbeit erfolgen. Bei anerkannter Schwerbehinderung: zusätzliche Prämien und Förderungen durch das Integrationsamt möglich.


 

2. Arbeitsvertrag über das Budget für Arbeit

Dauer: Beschäftigung befristet oder unbefristet möglich.

Kosten: Tarifliche oder ortsübliche Bezahlung.

Vertragsart: Arbeitsvertrag zwischen Betrieb und Mitarbeiter*in.

Sozialversicherung: Kosten übernimmt der Betrieb.

Beratung und Begleitung: Durch den Integrationsfachdienst möglich.

Status: Mitarbeiter*in ist ein*e reguläre Arbeitnehmer*in im Betrieb.

Finanzielle Fördermöglichkeiten: Lohnkostenzuschuss bis zu 75 % des Arbeitnehmer-Brutto (max.1.246€). Bei anerkannter Schwerbehinderung: zusätzliche Prämien und Förderungen durch das Integrationsamt möglich.

Wir stehen Ihnen und Ihrem Betrieb gerne für weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten und Beratungen zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!

Kontakt

Leitung Fachkräfte für berufliche Integration (FBI) - Beratung und Vermittlung
Petra Emin
Rödgener Straße 76
35394 Gießen