Hinweise nach dem Hinweisgeber-Schutz-Gesetz (HinSchG)
Warum gibt es eine Meldestelle bei der Lebenshilfe Gießen?
Seit Mitte 2023 ist in Deutschland das Hinweisgeber-Schutz-Gesetz (HinSchG) in Kraft. Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen wie die Lebenshilfe Gießen und ihre Tochterunternehmen, eine „interne Meldestelle“ einzurichten. Mit dieser Maßnahme kommen wir unserer rechtlichen Verpflichtung nach und schaffen einen sicheren Raum für Hinweise auf Missstände.
Worum geht es im Hinweisgeber-Schutz-Gesetz?
Das Ziel des HinSchG ist es, Personen zu schützen, die innerbetriebliche Missstände aufdecken und melden. Besonders wichtig ist, dass nicht alle Hinweise zu Missständen unter das HinSchG fallen. Der Fokus liegt auf schwerwiegenden Angelegenheiten, wie:
- Straftaten und bußgeldbewehrte Sachverhalte
- Verstöße gegen den Schutz von Leib, Leben und Gesundheit
- Verletzungen der Rechte von Beschäftigten (Personal und Mitarbeiter*innen der Werkstätten) und deren Vertretungsorgane
- Themen wie Geldwäsche, Produktsicherheit, Beförderung gefährlicher Güter, Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit und Lebensmittelkennzeichnung
- Schutz der Privatsphäre bei elektronischer Kommunikation und Datenschutz
- Öffentliche Vergabeverfahren und Steuerhinterziehung
Wichtig: Bei anderen Arten von Beschwerden oder Hinweisen wenden Sie sich bitte an unser Ideen- und Beschwerdemanagement!
Wer ist geschützt?
Das HinSchG schützt Personen, die im Kontext ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erhalten haben und diese melden. Dazu zählen auch Mitarbeiter*innen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM).
Auch geschützt werden Personen, die in Meldungen benannt oder beschuldigt werden.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Personen, die vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Informationen melden, keinen Schutz genießen. Solche absichtlichen Falschmeldungen werden rechtlich verfolgt.
Wir sind davon überzeugt, dass Transparenz und der Mut, Missstände zu melden, entscheidend zur Verbesserung unserer Arbeitsumgebung beitragen. Bei Fragen oder zur Meldung von Hinweisen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Weitere Informationen
Es stehen verschiedene Meldekanäle zur Verfügung, um Hinweise zu übermitteln:
AdvoWhistle (online):
Anlaufestelle Nummer eins für Meldungen ist idealerweise unser Onlinemeldeportal AdvoWhistle. Hinweise, die über AdvoWhistle eingehen, werden im ersten Schritt ausschließlich an die Meldestelle weitergeleitet und dort bearbeitet.
Die Meldestelle entscheidet dann über das weitere Vorgehen und gegebenenfalls über eine Weiterleitung an weitere Verantwortliche.
Per E-Mail:
E-Mail-Adresse: meldestelle@lebenshilfe-giessen.de
Achtung: Bei Kontaktaufnahme per E-Mail kann eine hundertprozentige Vertraulichkeit nicht garantiert werden, da die Nachrichten nicht verschlüsselt empfangen werden können.
Per Post:
Anschrift: Lebenshilfe Gießen
Meldestelle (vertraulich)
Grüninger Weg 29
35415 Pohlheim
Per Telefon:
Telefonnummer: 01 51 – 57 80 03 57
Der Anruf geht bei allen Personen der Meldestelle ein. Wenn der Anruf nicht entgegengenommen werden kann, ist eine Mailbox geschaltet. Wir rufen Sie gerne zurück, bitte hinterlassen Sie dazu Ihre Telefonnummer.
Persönlich:
Hinweisgeber können sich auch persönlich an die Mitglieder der Meldestelle wenden.
Die interne Meldestelle der Lebenshilfe Gießen sorgt für einen sicheren und transparenten Umgang mit Hinweisen auf Missstände. Der Ablauf der Meldung und Bearbeitung gestaltet sich wie folgt:
Meldungen entgegennehmen: Die interne Meldestelle nimmt Meldungen über verschiedene Meldekanäle entgegen (Details dazu finden Sie oben).
Eingang bestätigen: Nach Eingang der Meldung erhält die hinweisgebende Person eine Bestätigung über den Eingang.
Meldung prüfen: Die Meldestelle prüft zum einen, ob die Meldung unter das Hinweisgeber-Schutz-Gesetz (HinSchG) fällt. Zum anderen erfolgt eine Stichhaltigkeitsprüfung bezüglich der eingegangenen Meldung.
Folgemaßnahmen einleiten: Die Meldestelle ergreift angemessene Folgemaßnahmen, um dem gemeldeten Missstand entgegenzuwirken.
Kontakt halten: Die Meldestelle hält den Kontakt mit der hinweisgebenden Person, um Informationen auszutauschen und Fragen zu klären.
Rückmeldung geben: Die hinweisgebende Person wird über geplante oder bereits ergriffene Maßnahmen informiert.
Die Meldestelle besteht derzeit aus folgenden Personen:
- Eva Merkel (Servicebereich IT)
- Sarah Brandt (Frühförder- und Beratungsstelle)
- Gerhard Pracht (Qualitätsmanagement und Datenschutz)
Ja, die Meldestelle kann wichtige Hinweise nicht immer eigenständig bis zum Abschluss bearbeiten. Die Offenlegung gegenüber weiteren Personen erfolgt in der Regel nach Rücksprache mit der hinweisgebenden Person. Wenn notwendig, können weitere Personen auch anonymisiert informiert werden.
Meldungen, die nicht unter den Anwendungsbereich des Hinweisgeber-Schutz-Gesetzes fallen, werden in der Regel direkt an die zuständige Geschäftsführung oder Bereichsleitung weitergegeben.
Alle an der Bearbeitung beteiligten Personen sind verpflichtet, die hinweisgebende Person sowie in den Hinweisen genannte Personen gemäß den Vorgaben des Hinweisgeber-Schutz-Gesetzes (HinSchG) zu schützen.
Anonyme Hinweise werden grundsätzlich ebenso behandelt, wie identifizierte Hinweise. Allerdings fallen Hinweisgeber in diesem Fall nicht unter den Schutz des HinSchG, da unbekannte Personen nicht geschützt werden können und müssen.
Nein, die Meldestelle ist nicht nur für die Lebenshilfe Gießen zuständig, sondern auch für alle Tochterunternehmen. Somit deckt die Meldestelle den gesamten Verbund ab.
Verstöße können grundsätzlich auch direkt an Vorgesetzte oder in Sprechstunden der Geschäftsführung gemeldet werden. Der Schutz gemäß dem HinSchG besteht auch in diesen Fällen.
Zusätzlich gibt es eine zuständige externe Meldestelle, die beim Bundesamt für Justiz angesiedelt ist. Diese ist über den folgenden Link erreichbar: Bundesamt für Justiz - Meldestelle
Wichtig: Es sollte nach Möglichkeit immer zuerst der Weg über die interne Meldestelle gewählt werden.
Wir gewährleisten eine sorgfältige Prüfung und den verantwortungsvollen Umgang mit allen eingegangenen Hinweisen. Bei weiteren Fragen zur Bearbeitung von Hinweisen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.