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FSJ: Beginn zwischen dem 1.8. und 30.9. eines Jahres in Vollzeit, Dauer i.d.R. 12 Monate.
BFD: beginn zum 1. oder 15. eines Monats n Voll- oder Teilzeit (ab 20,5 Wochenstunden), Dauer i.d.R. 12 Monate, nach Absprache auch 6 Monate möglich.