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Lebenshilfe Gießen e.V.
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WinterBild: Birgit Gigler > Atelier 23
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Vertrauensperson (w/m/d)

Für die Begleitung und Unterstützung der administrativen Prozesse unserer Werkstatträte und Frauenbeauftragten, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine:

 

Vertrauensperson (w/m/d)

 (übergeordnet den bereits bestehenden Vertrauensleuten der Werkstätten)

für 12,5 Std. wöchentlich in Ergänzung

oder Abänderung Ihres bestehenden Arbeitsvertrages

 

Die Mitbestimmung und Mitwirkung der Werkstatträte und Frauenbeauftragte ist zentraler Bestandteil des Beteiligungsmanagements im Bereich Arbeit und Bildung. Der Einsatz und deren Aufgaben sind gesetzlich normiert. Die Frauenbeauftragte ist erstmalig mit Einführung des BTHG in 2018 in die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung eingegangen und wurde seit 01.2018 eingesetzt. Die fünf Werkstätten der Lebenshilfe Gießen werden jeweils vertreten durch einen Vorsitzenden Werkstattrat und eine Vorsitzende Frauenbeauftragte sowie deren Vertretungen. Diese sind für eine Amtszeit von 4 Jahren durch die Mitarbeiter*innen der Werkstatt in einem ordentlichen Wahlverfahren gewählt. Die Neuwahlen finden im Herbst 2021 statt – Werkstattrat und Frauenbeauftragte werden gleichzeitig gewählt. Beide vertreten die Rechte Mitarbeiter*innen mit Behinderung gegenüber den Werkstättenleitungen.

Sie bringen mit:

  •          Gruppenleitung in einer Werkstatt oder Tagesförderstätte oder anderweitige Tätigkeiten in der Betreuung von Menschen mit Behinderungen in der Lebenshilfe Gießen
  •          Sehr gute eigenverantwortliche Planungs- und Strukturierungsfähigkeiten
  •          Bereitschaft sich Kenntnisse im Beteiligungsmanagement und zum Mitwirkungs-/Mitbestimmungsrecht aus der WMVO anzueignen
  •          Kenntnisse und die Bereitschaft Gruppensitzungen zu moderieren
  •          Sensibilität für die besonderen Themen der Gremien
  •          Führerscheinklasse B (Kl. 3)

Zu Ihren Aufgaben gehören:

  •          Planung und Koordination der Qualifizierungen des Werkstattrates und der Frauenbeauftragten
  •          Verwaltung des übergeordneten Budgets für die Werkstatträte und Frauenbeauftragten
  •          Kooperation mit den Vertrauenspersonen der Werkstätten und den Mitarbeitern mit Behinderung
  •          Kommunikation mit der LAG und BAG Werkstatträte
  •          Koordination der Sitzungen des Gesamtwerkstattrates gemeinsam mit dem Sprecher des Gremiums, Teilnahme und Nachbearbeitung
  •          Koordination der übergeordneten Sitzungen der Frauenbeauftragten gemeinsam mit der Sprecherin des Gremiums, Teilnahme und Nachbearbeitung
  •          Vernetzung mit anderen Trägern und Werkstätten sowie den Beteiligungsgremien in den Wohnstätten und betreuten Wohnen der Lebenshilfe
  •          Koordinierung der Wahlen zum Werkstattrat und Frauenbeauftragten in allen Werkstätten der Lebenshilfe (erstmalig im Herbst 2021)
  •          Mitarbeit bei dem weiteren Ausbau des Beteiligungsmanagements in der Lebenshilfe
  •          Strukturierung und Organisation der Gruppe
  •          Zu Ihren Aufgaben gehört ausdrücklich nicht, die Begleitung der Werkstatträte und Frauenbeauftragten in den Einrichtungen. Dies bleibt Aufgabe der Vertrauenspersonen vor Ort.

Wir bieten Ihnen:

  •        Ein neues Stellenprofil mit vielen Handlungs- und Gestaltungsspielräumen
  •        Eigenverantwortliches Arbeiten
  •        Entgelt gemäß TVöD SuE 8b in der Ergänzung zum bestehenden Arbeitsvertrag

Bewerber*innen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt.

 

Für Ihre Bewerbung verwenden Sie bitte ausschließlich unser Bewerberportal. Postalische Einsendungen oder

Bewerbungen per E-Mail können nicht berücksichtigt werden. Die Bewerbungsfrist endet am 04.03.2021.

Für telefonische Rückfragen zur Stellenausschreibung wenden Sie sich bitte an:

Marc Apfelbaum
Stellv. Bereichsleitung Arbeit und Bildung
06404/804-178

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