Studentische Mitarbeiter (w/m/d)
Für unsere Wohnstätten an unterschiedlichen Standorten im Landkreis Gießen suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt:
Studentische Mitarbeiter (w/m/d)
im Umfang von bis zu 20 Std. wöchentlich
Insgesamt umfasst unser Portfolio zurzeit neun Wohnstätten, das stationär begleitete Wohnen und eine Wohngemeinschaft, die speziell auf die Bedürfnisse von Menschen aus dem Autismus Spektrum zugeschnitten ist. Die Stellen sind in unseren Wohnstätten in Linden, Pohlheim-Garbenteich, Gießen-Wieseck, Pohlheim-Watzenborn-Steinberg, Lich und Staufenberg zu besetzen.
Zu Ihren Aufgaben gehören u.a.:
- Unterstützung und Begleitung der Bewohner*innen mit geistiger Behinderung in Ihrem Wohnumfeld
- Versorgung der Bewohner*innen im pflegerischen und hauswirtschaftlichen Bereich
- Unterstützung bei der Umsetzung der vereinbarten Hilfen der Teilhabeplanung
- Unterstützung und Begleitung der Bewohner bei Aktivitäten im Sozialraum
Wir bieten Ihnen:
- Eine interessante Tätigkeit im sozialpädagogischen Bereich
- Die Möglichkeit, sich in ein Team von erfahrenen Mitarbeitern einzubringen und persönlich weiterzuentwickeln
- Möglichkeit der Teilnahme an unserem internen Fortbildungsprogramm
- Flexible Arbeitszeiten
- Supervision
- Eine angemessene Vergütung
Bewerber*innen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt.
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung per E-Mail im PDF-Format:
Lebenshilfe Gießen e.V.
Bereichsleitung Wohnen z.Hd. Jan Hillgärtner richten
E-Mail: info@wohnen-lhgi.de
Bitte geben Sie in Ihrer Bewerbung an, wieviel Stunden Sie arbeiten können und ob Sie über einen Führerschein Klasse B verfügen.
Gerne können Sie sich aber auch telefonisch unter 0641/9482744-100 melden.
Erste Informationen zu den Wohnstätten erhalten Sie auch im Internet unter www.lebenshilfe-giessen.de
Ehrenamtliches Engagement in Hilfsorganisationen wie Feuerwehr oder Rettungsdienst wird in unserem Betrieb gefördert. Soweit Sie ehrenamtlich tätig sind, wird gebeten, dies in den Bewerbungsunterlagen anzugeben. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind.
Veröffentlicht am: 19.02.2021
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