Person mit Handicap arbeitet in Lagerhalle.
LH Gießen/S.Flauger
Person mit Handicap arbeitet im Plattenladen
LH Gießen/S.Flauger
Junge Dame legt ein mit süßen Backwaren beladenes Backblech in ein Regal.
LH Gießen/S.Flauger
Person mit Handicap arbeitet im Plattenladen
LH Gießen/S.Flauger
Person mit Handicap arbeitet in Lagerhalle.
LH Gießen/S.Flauger
Person mit Handicap arbeitet im Plattenladen am PC.
LH Gießen/S.Flauger
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Sie suchen eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt?

Wir unterstützen Sie dabei!

Verschiedene Wege und Angebote stehen Ihnen bei uns zur Verfügung, um eine für Sie passende Stelle zu finden:

1. Fachdienst berufliche Integration (FBI)

2. Unterstützte Beschäftigung (UB)

3. Diagnose Arbeitsmarkt (DIA-AM)


1. Fachdienst berufliche Integration (FBI)

Unser Fachdienst berufliche Integration (FBI) hilft:

  • Den Mitarbeiter*innen aus den Werkstätten für Menschen mit Behinderung
  • Den Teilnehmer*innen aus dem Berufsbildungsbereich der Lebenshilfe Gießen

Gemeinsam gestalten wir die nötigen Schritte für Ihren Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Wir stehen Ihnen zur Seite!

Folgende Schritte werden von uns begleitet:

Ein Praktikum dauert mehrere Wochen. Sie lernen die Arbeit und die Kollegen*innen in einem Betrieb kennen.

Während des Praktikums finden wir gemeinsam mit Ihnen heraus,

  • ob der Arbeitsplatz Ihnen gefällt.
  • ob der Arbeitsplatz zu Ihnen passt.
  • ob Sie zu dem Arbeitsplatz passen.
  • welche Unterstützung Sie brauchen.

Sie arbeiten nach einem erfolgreichen Praktikum in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes.

Das bedeutet:

  • Sie arbeiten die ganze Woche oder nur an einzelnen Tagen im Betrieb.
  • Sie werden weiterhin vom Fachdienst berufliche Integration der Lebenshilfe Gießen unterstützt.
  • Sie bleiben Werkstattmitarbeiter*in.
  • Sie können jederzeit auch wieder in die Werkstatt zurück.
  • Der BiB kann dauerhaft oder aber nur für eine bestimmte Zeit sein.

Wenn es gut läuft und der Arbeitgeber Ihnen einen Arbeitsvertrag anbietet:

  • Sie arbeiten weiter in dem Betrieb.
  • Sie bekommen vom Betrieb einen Arbeitsvertrag.
  • Sie sind dann nicht mehr bei der Werkstatt beschäftigt.

Um für Sie einen passenden Arbeitsplatz zu finden, finden wir gemeinsam mit Ihnen Ihre beruflichen Interessen und Stärken heraus.

  • Wir unterstützen Sie bei der Suche nach Praktikumsplätzen und Arbeitsplätzen.
  • Wir begleiten und unterstützen Sie am Praktikumsplatz und am Beschäftigungsplatz.
  • Wir helfen Ihnen, wenn es am Praktikumsplatz oder am Beschäftigungsplatz Probleme gibt.

Sie haben Interesse und möchten mehr über unsere Angebote erfahren? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Kontakt

Leitung Fachkräfte für berufliche Integration (FBI) - Beratung und Vermittlung
Petra Emin
Rödgener Straße 76
35394 Gießen

2. Unterstützte Beschäftigung (UB)

Ziel der Unterstützten Beschäftigung (UB) ist es, Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ermöglichen.

Wir unterstützen Sie, wenn

  • für Sie eine berufsvorbereitende Maßnahme oder Berufsausbildung nicht in Frage kommen.
  • es möglich ist, dass Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können.

Durchführung und Beantragung der UB

  • Gemeinsam planen wir Ihre berufliche Zukunft.
  • Gemeinsam schauen wir, welche Fähigkeiten Sie haben.
  • Gemeinsam schauen wir nach einem geeigneten Arbeitsplatz für Sie.
  • Gemeinsam prüfen wir, ob ein Arbeitsplatz zu Ihnen passt. Vielleicht können wir Dinge verändern, damit es besser passt.
  • Wir helfen Ihnen dabei, dass Sie sich in einem Betrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zurechtfinden.
  • Wir unterstützen Sie dabei, dass Sie den Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt behalten.

Um sich in einem Betrieb zurechtzufinden durchlaufen Sie bei der UB drei Phasen.

  1. Einstiegsphase. Das heißt: Wir schauen, welche Unterstützung Sie benötigen und welche Arbeitsplätze zu Ihnen passen könnten. Sie werden an die Arbeit in einem Betrieb herangeführt.
  2. Qualifizierungsphase. Das heißt: Wir unterstützen Sie bei der Einarbeitung in einen Betrieb. Gemeinsam schauen wir, dass für Sie ein passender Arbeitsplatz in einem Betrieb entsteht.
  3. Stabilisierungsphase. Wir unterstützen Sie, dass Sie immer sicherer an Ihrem betrieblichen Arbeitsplatz werden.

Die Förderung Unterstützter Beschäftigung wird von Ihnen selbst bei einem Leistungsträger beantragt.

Leistungsträger können sein: Die Agentur für Arbeit oder die unabhängige Teilhabeberatung.

Auch eine Beantragung über das Persönliche Budget ist möglich.

Sie haben Interesse und möchten mehr über unsere Angebote erfahren? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Weitere Informationen zur Arbeit der UB finden Sie außerdem auf www.fsg-giessen.de.

Kontakt

Leitung Unterstützte Beschäftigung
Martin Schmidt
Siemensstraße 6
35394 Gießen
Telefon: 0641-9757631
Fax: 0641-9757651

3. Diagnose Arbeitsmarkt DIA-AM

Eine weitere Möglichkeit, um Ihnen einen Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, bietet die Diagnose Arbeitsmarkt (DIA-AM).

Ausführliche Informationen zur DIA-AM finden Sie auf dieser Seite.