Eine Frau mit und eine ohne Behinderung holen sich ein Eis in einer Eisdiele.
LH Gießen/S.Flauger
Mehrere junge Männer mit und ohne Handicap spielen Basketball.
Lebenshilfe/D. Maurer
Eine junge Dame mit und eine Dame ohne Handicap gehen gemeinsam spazieren.
LH Gießen/S.Flauger
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Familienunterstützender Dienst – was ist das?

Menschen mit Behinderung und deren Familien haben ein Recht auf soziale Teilhabe. Das gestaltet sich aufgrund von Einschränkungen oft als schwierig. Deshalb bieten wir Ihnen unsere Hilfe an. Der Familienunterstützende Dienst ist ein ambulanter Dienst in der Region. Wir sind nicht an einen festen Ort oder eine feste Zeit gebunden. Gemeinsam finden wir passende Lösungen, sodass Sie unbeschwert an Freizeitangeboten teilnehmen können.

  • Menschen mit Behinderung gemeinsam etwas unternehmen möchten (z.B. Freizeiten oder Ausflüge).
  • Sie die Selbstständigkeit behinderter Kinder, Jugendlicher und Erwachsener fördern möchten.
  • Ihre Familie Entlastung bei der Pflege und Betreuung eines behinderten Familienmitgliedes wünscht.
  • Sie oder Ihr Kind z.B. in die Disco gehen möchten/möchte und dabei auf Begleitung angewiesen sind/ist.
  • Sie abends ausgehen möchten und eine Betreuung für Ihr behindertes Kind brauchen.
  • Sie mehr Zeit für Ihre Kinder ohne Behinderung brauchen.
  • Sporadische oder regelmäßige Begleitungen
  • Freizeitgestaltung: einzeln oder in Gruppen
  • Organisation von Ausflügen und Freizeiten
  • Unterstützung sozialer Kontakte
  • Beratung der Eltern bzw. der Pflegepersonen/gesetzliche Betreuer
  • Beratungseinsätze zur Qualitätssicherung der Pflege gemäß §§ 37 Abs. 3 SGB XI
  • Individuelles Bildungsprogramm für den lebenspraktischen Bereich
  • sind meist Studenten*innen fachbezogener Studiengänge
  • unterstützen 200 Klienten*innen im Landkreis Gießen
  • haben dementsprechend viel Erfahrung im Umgang mit Menschen mit Behinderung (Berufserfahrung, Praktika, FSJ, BFJ, familiäres Umfeld).

Seit 2021 organisiert der FuD Ferienfreizeiten für Schulkinder mit Behinderung, die in der Stadt Gießen oder im Landkreis Gießen leben.

Jede Ferienfreizeit findet innerhalb einer Woche statt: An jedem Werktag von 9 bis 16 Uhr, ohne Übernachtungen. Dabei unternehmen wir, abhängig von der Jahreszeit und vom Wetter, Ausflüge zu beispielsweise Indoor-Spielplätzen, Freizeitparks oder Wasserspielplätzen.

Derzeit (Jahr 2024) bieten wir Ferienfreizeiten für die Oster-, Sommer- und Herbstferien an.

Anmeldungen für die jeweilige Ferienfreizeit müssen bereits zu Jahresbeginn erfolgen. Für das Jahr 2024 endet die Anmeldefrist am 5. Februar 2024.

Weitere Informationen sowie Anmeldungen über Frau Marla Becker (E-Mail: m.becker@lebenshilfe-giessen.de). Da die Kapazitäten begrenzt sind, besteht zusätzlich die Möglichkeit, sich auf einer Warteliste eintragen zu lassen. 

Die Freizeiten werden durch den Landkreis Gießen und durch die Stadt Gießen gefördert. Familien müssen lediglich einen geringen Eigenanteil bezahlen.

 

Ferienfreizeit-Termine im Jahr 2024

  • Osterferien (8. bis 12. April)
  • Sommerferien (15. bis 19. Juli oder 19. bis 23. August)
  • Herbstferien (21. bis 25. Oktober)
  • Ausflugsprogramm_FuD-Ausfluege_Fruehjahr_2024.pdf

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  • Anmeldebogen_FuD-Ausfluege_Fruehjahr_2024.pdf

    pdf, 55 KB

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Kontaktieren Sie uns!

Gerne beantworten wir Ihre Fragen, um mit Ihnen gemeinsam Ihr richtiges Unterstützungsangebot zu finden. Wir beraten Sie auch bei Finanzierungsfragen.

Kontakt

Familienunterstützender Dienst (FuD)
Christa Kröll und Michael Kurz
Schöne Aussicht 1
Telefon: 0641 96625-0
Fax: 0641 96625-101